
Schatten im Kirchenbuch: Tragödie in Mecklenburg Anno 1723
Inhaltsverzeichnis
Wer nachts in alten Kirchenbüchern liest, muss auf Geister gefasst sein. Manchmal findet man trockene Daten, und manchmal stößt man auf Tragödien, die einen auch nach 300 Jahren nicht mehr loslassen.
Ein solcher Fall ereignete sich im Jahr 1723 im kleinen Dorf Langenhagen in Mecklenbug. Es ist die Geschichte des Bauern Jacob Dammin, seiner Frau Ilse und ihres kleinen Sohnes Dietrich.
Zorn in der Winternacht: Die Wagenrunge als tödliche Waffe
Es war der 22. Dezember, kurz vor Weihnachten. Ein Streit eskalierte. Jacob Dammin griff zu einer Runge.
- Was ist eine Runge? Für diejenigen, die das Wort nicht kennen: Eine Runge ist eine schwere, massive Holzstange oder Eisenhalterung, die an den Seiten eines Leiterwagens befestigt wird, um die Ladung zu halten. Ein schweres, tödliches Werkzeug.
- Blinder Jähzorn: Er wollte damit seine Ehefrau verprügeln. Ein grausamer Akt, der damals unter dem Deckmantel des Züchtigungsrechts oft geduldet wurde.
- Der verhängnisvolle Schlag: Doch im blinden Zorn traf er nicht nur sie. Er traf aus Versehen seinen erst 3-jährigen Sohn Dietrich am Kopf.

Tinte gegen das Vergessen: Die Lüge & die Wahrheit im Kirchenbuch
Der Pastor von Langenhagen trug den Tod des Jungen in das Sterberegister ein. Und dieser Eintrag ist ein historisches Dokument des Schreckens, weil er die Lüge der Eltern und die Vermutung der Nachbarn nebeneinander stellt.
Dort steht geschrieben:
„Den 22. Decembris ließ Jacob Dammin ein (aus) Hagen seinen Sohn Dieterich begraben, welcher den Vorgaben nach vom Stuhl auf sein Hirn gefallen, daß der Bregen heraus geflossen, u. kein eintziges Wort mehr geredet, vermutlich aber von seinem eigenen Vater erschlagen, welcher noch sein Weibe mit einen Rungen geschlagen, u. den Sohn getroffen.“
Vom Stuhl gefallen – eine dürftige Ausrede für eine Verletzung, bei der das Gehirn (Bregen) austritt. Der Pastor wusste es besser. Er hielt die schreckliche Wahrheit für die Nachwelt fest.
Flucht durch den Nebel: Ein neues Leben in Zidderich
Hat Jacob Dammin für diesen Totschlag gebüßt? Gab es eine Strafe? Die Akten schweigen bisher. Was wir wissen, ist, dass das Leben für ihn weiterging. Er verließ Langenhagen und zog in das Nachbardorf Zidderich.
- Schutz bei der Schulzen-Sippe: Das war kein Zufall: Seine Frau Ilse Köster, die er am 14. November 1715 geheiratet hatte, war eine Schulzentochter aus Zidderich.
- Flucht vor den Blicken des Dorfes: Vielleicht suchte die Familie Schutz bei ihren Verwandten? Oder der Druck im Dorf wurde zu groß?
- Starker Rückhalt der Verwandtschaft: Tatsache ist: Die Familie wuchs weiter. Bei den Taufen der weiteren Kinder in Zidderich taucht der Name Köster immer wieder als Pate auf.
Schatten & neues Leben: Die Kinder von Jacob und Ilse Dammin
Hier ist die Liste der Kinder, die Jacob und Ilse in Langenhagen (und danach) bekamen. Ein Zeugnis, dass das Leben trotz der Tat weiterging:
- 🌿 Hans (* 12. Dezember 1716)
- 🌿 Ilsabe Maria (* 05. Dezember 1718)
- 🕯️ Dieterich (* 25. Februar 1721 – † 22. Dezember 1723, das Opfer)
- 🌿 Margreth (* 16. August 1723)
- 🌿 Johann (* 07. Juni 1725)
- 🌿 Marx Jacob (* 19. Mai 1727)
- 🌿 Catharina Ilsabe (* 1729)
- 🌿 Rosin Hedewig (* 1732)
- 🌿 Samuel Jacob (* 1733)
- 🌿 Hans Rudolph (* 1736)
Es bleibt ein beklemmendes Gefühl zurück, wenn man sieht, wie viele Kinder noch folgten, während der kleine Dietrich vergessen unter der Erde lag – erschlagen vom eigenen Vater. Für uns heute kaum vorstellbar.
Wissenskästchen
Hausvatermacht & das alte Züchtigungsrecht um 1700
Wer in alten Kirchenbüchern und Gerichtsprotokollen des frühen 18. Jahrhunderts liest, stößt oft auf eine raue Lebenswirklichkeit, die für unsere Ahnen selbstverständlich war: die strenge Ordnung des Ganzen Hauses und das sogenannte Züchtigungsrecht des Ehemannes.
- Der Hof als eigenes kleines Reich: Zu Beginn des 18. Jahrhunderts galt ein Haushalt nicht als reine Privatsache, sondern als kleinste rechtliche und wirtschaftliche Säule der Gesellschaft. An der Spitze stand der Hausvater. Er vertrat den Hof nach außen, haftete für Abgaben und war vor Kirche und Obrigkeit dafür verantwortlich, dass unter seinem Dach Zucht, Ordnung und Gottesfurcht herrschten.
- Unter des Mannes: Nach dem damaligen Recht stand die Ehefrau unter der Vormundschaft ihres Mannes. Während sie als Hausmutter über die Vorräte, die Küche und die Mägde waltete, schuldete sie dem Ehemann rechtlich gesehen Gehorsam.
- Das Recht auf mäßige Züchtigung: Um seine Autorität durchzusetzen, billigten weltliche Gesetze und kirchliche Überlieferung dem Hausvater das Recht zu, ungehorsame Kinder, Knechte, Mägde und eben auch seine Ehefrau körperlich zu maßregeln. Versäumte eine Frau ihre Pflichten im Haushalt, widersprach sie öffentlich oder galt sie als streitsüchtig, durfte der Mann sie nach damaligem Verständnis in gebührendem Maße züchtigen.
- Die feine Grenze zur Tyrannei: Doch selbst im strengen 18. Jahrhundert war der Ehemann kein schrankenloser Herrscher. Die Gerichte unterschieden genau zwischen einer damals erlaubten mäßigen Züchtigung und verbotener Grausamkeit. Schlug ein Mann im Jähzorn oder Trunk mit schweren Holzscheiten, Eisenwerkzeugen oder gar bis aufs Blut zu, sodass Leib und Leben in Gefahr gerieten, galt dies als Missbrauch seiner Hausvatergewalt.
🪔 Auf alten Pfaden weiterwandeln:


