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Die letzte Hinrichtung von Neubrandenburg

    Friedländer Tor in Neubrandenburg

    In diesem Artikel möchte ich euch die letzte Hinrichtung in Neubrandenburg aufschreiben, die sich 1770 dort abspielte. Ob man mit der Verurteilten Mitleid haben muss, muss jeder für sich selber entscheiden. Darüber möchte ich auch kein Urteil bilden, sondern aufzeigen, wie doch verroht die Menschen von damals waren und sowas als ihr Recht ansahen und wie die „gute alte Zeit“ doch war. Finden kann man diesen Artikel in der alten Chronik von Neubrandenburg, die 1874 von Franz Boll geschrieben wurde. Natürlich habe ich wieder in den Kirchenbüchern gestöbert, um diese Familien zu finden und bin auch fündig geworden. Den Sterbeeintrag der Dorothea Götterich geb. Flint habe ich nicht gefunden, weil es manchmal üblich war, diese Personen nicht zu nennen und schon gar nicht auf dem örtlichen Friedhof begrub. Die Hingerichteten wurden meistens auf dem Schindacker begraben oder ihre Überreste einfach dort abgelegt. Der Schindacker war ein Platz der ausserhalb vom Ort gelegen hat und auf dem man Tiere den Aasfressern überliess und auch häutete oder notdürftig verbuddelte. Für uns heute eine sehr gruselige Vorstellung; für unsere Vorfahren Alltag.

    Interessant ist dieser Artikel, wenn man in seinem Stammbaum die Familiennamen Flint, Götterich und auch Hof(f)mann aus Mecklenburg-Vorpommern hat. Maria Elisabeth Hoffmann geb. Benthien. In ihrem Sterbeeintrag steht Beugtin als Geburtsname, was aber wohl falsch vom Schreiber geschrieben wurde, wie auch ihr Geburtsort. Sie soll die Tochter von einem Schulmeister, namens Johann Benthien in Glendelin im ehemaligen Pommern sein. Der Schreiber schreibt Glentlin; so ein Ort existiert aber nicht. Glendelin gehört heute zur Mecklenburgische Seenplatte Demmin-Land. Das Alter von Maria Elisabeth Hoffmann wird im Kirchenbuch mit 32 Jahre angegeben. Sie besass die Gaststätte Zum Halben Mond in Neubrandenburg. Das Schild dieser Gaststätte soll im 19. Jahrhundert noch in einem Museum in Neubrandenburg vorhanden gewesen sein.

    (32) In dem Sterbeeintrag von Maria Elisabeth steht geschrieben:

    In der Nacht vom 22ten bis 23 Oktober sind durch Mördershände auf die grausamste Art umgebracht wurden.

    1) Maria Elisabeth Bentien, Johann Jacob Bentien eines Schulmeisters zu Glendelin in Pommern Tochter,

    u. hinterlassener Witwe des Papiermachergesell Hoffmanns

    2) deren ältesten Sohn Michael Christ. (Christian oder Christoph?) im 9ten Jahr

    3) deren jüngste Tochter Anna Maria im 4ten Jahr

    4) deren jüngsten Sohn Johann Jacob im 2ten Jahr (seinen Taufeintrag seht ihr an letzter Stelle)

    Maria Elisabeths Ehemann, Gottfried Hoffmann, war ein Jahr zuvor verstorben. Als sein Todesdatum wird der 10.Dezember 1769 angegeben. Leider ist die Todesursache nicht bekannt. Er wurde ca. 40 Jahre alt, also müsste er 1729-1730 herum geboren sein. Seinen Eintrag seht ihr an letzter Stelle.

    10. November 1769 Sterbeeintrag Gottfried Hoffmann

    Bevor ich jetzt zu diesem Raubmord und auch der Hinrichtung komme, möchte ich darauf hinweisen, dass es sehr grausam wird und wenn ihr zart besaitet oder auch mit solchen Grausamkeiten nicht klar kommt, bitte ich euch nicht weiterzulesen. Hinrichtungen waren immer schlimm und sehr barbarisch und so manche von ihnen waren sehr schlimm, weil der Tod des Verurteilten sich nicht einstellen wollte, wie auch bei der Dorothea Götterich.

    Dorothea war eine Tochter des Schuhmachers Christian Flint aus Stavenhagen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe dort die Kirchenbüchern durchgeschaut, ob ich ihren Taufeintrag finde und habe diesen gefunden. Wenn wir von ihrem angebenen Alter von 40 Jahren ausgehen, dann wird es wohl der Eintrag von 1730 sein. Es gibt von 1737 noch einen Taufeintrag von einer Dorothea Flint. Dann wäre sie 33 Jahre alt bei ihrer Hinrichtung. Da müsste weiter geforscht werden, welcher nun der richtig Taufeintrag ist. Am besten bewerkstelligt man das in dem man einen Sterbeeintrag einer dieser Mädchen findet, denn die  Kindersterblichkeit war sehr hoch.

    25. Mai.1730 Taufeintrag Trin Dorthi Flint

     

    20. April 1737 Taufeintrag Trin Dorthi Lische Flint

    Die letzte Hinrichtung von Neubrandenburg

    In dem Hause Nr. 693 vor dem Friedländischen Tor betrieb die Witwe des Papiermacher-Gesellen Hofmann, eine Gastwirtschaft. Die Gaststätte hiess Zum Halben Mond. Sie war eine Tochter des Schulmeisters Beugtin (Benthien) zu Glendelin in Pommern. Am 23. Oktober 1770 blieb das Haus ungeöffnet und die Fensterladen verschlossen. Erst gegen Abend kam eine Frau durch die offenstehende Hintertür ins Haus und fand zu ihrem Entsetzen die Bewohnerin mit ihren drei Kindern ermordet. Die ärztliche Untersuchung stellte fest , dass die Mutter mit 26 Beilhieben, ihr neunjähriger Sohn mit 23, die vierjährige Tochter mit 15 und ihr zweijähriger Sohn in der Wiege mit 6 Beilhieben getötet wurden.

    Der Verdacht lenkte sich schnell auf eine Frau, die schon öfters in dieser Gastwirtschaft übernachtet hatte. Am Abend des 27. Oktober hatte der Friedländer Bürgermeister des Neubrandenburger Gerichts zu hören bekommen, dass eine verdächtige Frau unter dem Namen Witt sich einige Tage in Friedland bei einem Schneidermeister aufgehalten habe, um ihre Kleidung teils erneuern, teils ausbessern zu lassen, sich aber bereits wieder entfernt habe. Noch an diesem Abend, sehr spät, stattete das Neubrandenburger Gericht den Bauzunftshauptmann Jacobs und den Schweinekäufer Schmidt, die sich zur Verfolgung der Mörderin angeboten hatten, mit Pferden, Steckbriefen und Requisitionsschreiben aus . Schon am folgendem Tag wurde die mutmassliche Täterin in Anklam aufgespürt, einem vorläufigen Verhör unterzogen und verhaftet. Das war am 30. Oktober 1770.

    Es war die ca. 40 Jahre alte Dorothea Götterich, die Tochter des Schuhmachers Christian Flint zu Stavenhagen. Nachdem sie längere Jahre in Rittermannshagen, dann in Malchin als Dienstmädchen gearbeitet hat, forderten ihre Verwandten, dass sie nach Stralsund gehen soll. Dort verwahrloste sie. Sie verheiratete sich hier 1756 mit dem schwedischen Artilleristen Götterich, begleitete ihn und die schwedischen Truppen auf ihren Hin- und Herzügen während des siebenjährigen Krieges und wurde dabei mit den rohesten Gewalttaten vertraut. Im Jahre 1768, nachdem sie wegen eines Diebstahl am Pranger gestanden und den Staupenschlag empfangen hat, verließ ihr Mann sie heimlich, desertierte zu den Preußen nach Anklam und veranlasste, als sie ihm dorthin folgte, dass sie aus Anklam verwiesen wurde. Seitdem hatte sie sich bettelnd und stehlend meistens im Strelitzer Land umhergetrieben.

    Montag, den 22. Oktober abends um 20 Uhr war die Götterich bei der Hofmann eingekehrt und da diese mit ihren Kindern gerade beim Abendbrot war, forderte sie sie auf am Abendessen teilzunehmen. Nachdem sie von den gebrühten Kartoffeln gegessen hatte, lässt sie sich ein paar Krüge Bier geben, trinkt sie und reichte auch davon den Kinderchen, die um sie waren. Wenn die Nacht zu Ende war, wollte sie nach Anklam gehen, um zu versuchen, ob sie bei ihrem Mann wieder ankommen konnte. Es fügte sich aber unglücklicher Weise, dass die Hofmann das Geld, was sie in den Markttagen der vorigen Woche für Bier und sonstiges eingenommen hatte, zusammensucht um es nachzuzählen. So holte sie ein Beutelchen von dem Saal herunter und schüttete den ganzen Vorrat auf den Tisch hin. Der ganze Reichthum bestand aus einem Louis d’or, etwas hartem Geld und 1,5 Courant, und doch machte der Anblick dieses wenigen, einen so gewaltigen Eindruck auf das raubsüchtige Gemüt der Götterich, so dass sie gleich dachte, dieses Geld zu entwenden und mit demselben heimlich davon zu gehen.

    Allein des Geldes sich zu bemächtigen, ohne vorher die Wirtin zu töten, erschien ihr unausführbar. Sie holte sich das Beil aus der Küche und tötete zuerst die Mutter, bis kein Leben mehr in ihr zu spüren war, dann auch die Kinder, die inzwischen erwacht waren und schrien. Hierauf bemächtigt sie sich des Geldes und einiger Kleidungsstücke der Ermordeten und verlässt morgens gegen 5 Uhr das Haus. Sie schlug den Weg nach Friedland ein, blieb aber den Tag über in Glienecke (ein verschwundenes Dorf in Südwestmecklenburg, nahe an Strelitz) bei einem Bauern, wo man nichts Auffallendes an ihr gesehen wurde, ging folgenden Tages weiter nach Friedland, wo sie bei einem Schneider ihre Garderobe in einen guten Zustand schneidern liess, und dann, nachdem sie den Schneider bestohlen hatte, weiter nach Anklam, um eine Aussöhnung mit ihrem Mann zu erlangen. Hier wurde sie von ihren Verfolgern erreicht.

    Die Verhaftung und Untersuchung wurde mit großer Eile betrieben. Am 29. November wurde schon das letzte Verhör mit ihr gehalten und am selben Tag von Richter und Rat das Urteil gesprochen und zwar, dass die Götterich mit dem Rad zu Tode gebracht und der Körper auf das Rad gelegt werden sollte. Bald darauf forderte die Strelitzsche Justiz-Kanzlei die Akten an und am 10. Dezember wurden sie dorthin eingesendet und kehrten am 11. bereits mit dem bestätigten Urteil zurück und am 12. wurde der Inquisitin angezeigt, dass der 19. Dezember zu ihrer Hinrichtung angesetzt sei. Inzwischen hatten die 3 Prediger (Stock, Jakobi und Zander) die Inquisitin in ihrem Gefängnis (der Plattenburg) fleissig besucht und ihr die Schwere des begangenen Verbrechens zu Gemüte geführt.

    Am Tag der Hinrichtung beichtete morgens um 7 Uhr die Götterich und empfing das heilige Abendmahl. Um 10 Uhr wurde nach alter Tradition auf öffentlichem Markt das sogenannte peinliche Halsgericht über sie gehalten, in Gegenwart der fürstlichen Stadtrichter Fischer, Schröder und Wulffleff, sowie auch der Bürgermeister und der Senator Natorp. Nachdem die Inquisitin auf Befragen ihr Verbrechen öffentlich eingestanden hat, wurde das Todesurteil verlesen und der Stab über sie gebrochen und Stadtricher Fischer noch eine kurze und eindringliche Rede an die Verurteilte hielt, worauf die Götterich dem Nachrichter zur Vollziehung der Strafe übergeben wurde. Als sie zum Friedlander Tor hinaus bei dem Mordhaus vorbeigeführt wurde, zeigte man ihr unter den Zuschauern den Vater der Ermordeten. Mit anhaltendem Flehen und unter strömenden Tränen bat sie denselben, um Vergebung, die ihr der alte Mann auch wirklich erteilte.

    Über die schrecklichen Einzelheiten, der nun folgenden Hinrichtung lag 1876 eine Akte vor, daher kann so detailreich darüber berichtet werden.

    Es brachten der Scharfrichter und dessen Gehilfen wohl eine Viertelstunde dabei zu, bevor sie die Maleficantin in ihre Stellung legten, Hände und Füsse festbanden, und die Bracken darunter anbrachten, welche etwas zu hoch vom Holz zu sein schienen und weshalb die Erde etwas weggestochen wurde. Nachdem endlich alle Arbeiten vollendet waren, schritt der junge Mühlhausen zur Hinrichtung, und liess das auf die Schulter gelegte Rad auf das linke Bein der Götterich fallen, denn man kann nicht sagen, dass er damit eigentlich geschlagen oder dem fallendem Rad noch eine besondere Gewalt gegeben hätte (es war seine erste Hinrichtung, die er verrichtete und seine jungen Jahre und schwacher Körper versprachen nicht viele Kräfte). Der Knochen war nicht gebrochen oder gespalten und die arme Sünderin schrie heftig: Ach Herr Jesu, oh mein Bein!

    Bei den Schlägen mit dem Rad auf den rechten Arm, linken Arm und rechten Fuß, auch bei allen übrigen Schlägen, gab Dorothea Götterich ganz und gar keinen Laut von sich und man hörte kein Seufzen oder Stöhnen von ihr. Weil, die auf die Brust gegebenen 5 bis 6 Schläge den Erfolg, der das Blut zum Hals hervorfliessen lässt, nicht hatten, weil der junge Mühlhausen dem Rad keine Gewalt geben konnte, so war dem Scharfrichter zum Ende der Pein der Malefikantin zugerufen, dass er nun die Genickschläge verrichten sollte. Darum hierbei die Stränge, womit die Arme und Beine an die Pfosten festgebunden waren, aufgelöst werden mussten und der Strang, um die Brust losgelassen wurde, so hatte die Malefikantin noch so viel Kraft, dass sie sich sitzend aufrichtete.
    Sie wurde nun auf das Gesicht, die Bracken aber nicht genau unter den Hals, gelegt. Als der erste Schlag auf die Schulter fiel, und die nächsten 5 bis 6
    Schläge den Nacken trafen, wurde ihr Leben und Empfindung nicht genommen. Sie wurde deshalb abermals umgedreht, auf den Rücken gelegt, und es wurden ihr viele Schläge auf die Brust gegeben. In Betracht aber, dass auch diese Schläge nicht den erwarteten Erfolg hatten, so wurde abermals der Versuch gemacht, ihr auf die Art das Leben zu nehmen, dass sie wieder auf den Bauch gelegt und die Stösse in den Nacken zu verschiedenen Male wiederholt wurden. Die arme Sünderin war immer noch am Leben und zeigte keine Empfindung, welches offenbarlich zu erkennen war. Da wurde sie wieder auf den Rücken gelegt und ihr viele Stösse auf die Brust gegeben.

    Weil die Verurteilte mehrere Schmerzen und Pein empfinden musste, da sie nach der Absicht des Urteils leiden sollte, so vereinbarten die Stadtrichter Fischer und Wulffleff, den Vorschlag des Herrn Doktor Hempel zu befolgen, und ihr den großen, zu Befestigung des Kopfes auf dem Rad, bestimmten Nagel in den Kopf treiben zu lassen. Auch wenn hier eine ganz ungewöhnliche Handlung vorgenommen wurde und es den Anschein einer Grausamkeit hatte, dieser lebenden Person diese Tortur zuzufügen, dass ihr ein Nagel in den Kopf getrieben werden sollte, und auch solches dem Urteil zu widersprechen schien, nach welchem sie mit dem Rad vom Leben zum Tode gebracht werden sollte, so wäre hier auch noch zu erwähnen, dass es gleichfalls ein ganz ungewöhnlicher und außerordentlicher Fall war, weil so viele Nacken- und Bruststösse nicht im Stande waren ihr das Leben zu nehmen, und es waren nichts als Triebe des menschlichen Mitleids, welche es veranlassten und zur wirklichen Notwendigkeit machten, durch eine kürzere Pein die längeren Schmerzen zu beenden und den Tod zu befördern.

    Es wurde dem Scharfrichter befohlen, den Nagel der auf dem Rücken liegenden Malefikantin in den Kopf zu schlagen. Der Knecht musste deshalb solchen Nagel, nebst dem Spitzhammer von dem Rad holen, und den Nagel auf den Kopf der Verurteilten ansetzen und mit dem Hammer mitten in den Kopf zu treiben, welchen er noch einmal herauszog, um nochmal den Nagel hineinzuschlagen, so dass er eine Handbreit noch hervorragte. Bei dieser
    schmerzhaften Handlung bemerkte man nicht, dass die arme Sünderin sich im mindesten regte. Desto mehr aber musste man erstaunen, dass sie kurze Zeit später beide Arme in die Höhe hob und mit den Händen sich in die Haare, nahe bei dem Nagel, fasste, so als ob sie ihn wieder herausziehen wollte. Ja, ihre Empfindung war noch so lebhaft, dass sie mit der einen Hand das aus der Nase nach dem Munde laufende Blut abwischte. Auch wenn die Knochen der Unterarme gebrochen waren, war sie trotzdem durch den Schmerz angetrieben, den Oberarm mit einer grossen Geschwindigkeit in die Höhe zu heben, wodurch der zerschmetterte Unterarm, der sonst wirklich ohne Bewegung war, zum Kopf hingeschlenkert wurde, die Hände hingegen, deren Sehnen nicht durchtrennt waren, konnte sie bewegen. Und als man nach dem eingeschlagenem Nagel vermutete, dass sie nun tot war und deshalb der Doktor Hempel, sich dessen überzeugen wollte und der Malefikantin nahe ins Gesicht sah, so hat sie, zu seinem grossen Entsetzen, die Augen wieder geöffnet und den so oft mit dem Rad gestossenen Nacken und den Kopf, worin der Nagel steckte, in die Höhe gehoben und das Blut aus dem Munde gespuckt und den Mund abgewischt. Der Scharfrichter fing abermals an, ihr einige Stösse auf die Brust zu geben, und nach dessen hat die Malefikantin, die Augen zugemacht und wieder geöffnet. Jedoch auch auf diese wiederholten Stösse, wollte der Tod nicht erfolgen.

    Deswegen musste nach dem Rat des Dr. Hempel der Nagel noch tiefer eingeschlagen werden, dass die Spitze unter dem Kinn, nahe bei der Gurgel, hervorkam, und erst jetzt veränderte sich die Gesichtsfarbe, sie wurde blass und lag ganz still, das man vermutete, es wäre ihr das Lebenslicht ausgegangen und der Pastor Jakobi fing die Schaffot-Rede an. Aber währendessen wurde bemerkt, dass während der Rede des Pastors, sich der Leib stark bewegte und auch stark Atem holte. Daraufhin legte der Scharfrichter die Hand aufs Herz und versicherte, dass es noch schlage. Nach beendigter Rede wurde der entseelte Körper auf dem Pfosten geschleppt und aufs Rad gelegt.

    Die gesamte Prozedur, von dem ersten Schlag mit dem Rad, bis zum Tod der Delinquentin hatte eine volle halbe Stunde gedauert! Zu diesem
    grausigen Schauspiel war das Publikum von weit und breit zusammengeströmt. Die Zimmerleute hatten extra für die Zuschauer ein erhöhtes Gerüst aufgerichtet und hatten dadurch eine gute Einnahme.

    Klassisches Rädern mit Rad und scharfkantigen Hölzern (Schweizer Chronik des Johannes Stumpf, Ausg. Augsburg 1586)

     

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